23.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt auf mehr Technologieoffenheit, Flexibilität und praxisnahe Klimaschutzmaßnahmen bei Heizungen und Gebäudesanierung.
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Damit werden zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zurückgenommen und Unternehmen erhalten mehr Flexibilität bei der Modernisierung ihrer Gebäude.
Künftig können Eigentümer wieder technologieoffen über den Einbau neuer Heizungen entscheiden. Neben Wärmepumpen und Hybridlösungen sind auch Biomasse-, Gas- und Ölheizungen zulässig. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen jedoch schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder Bioöl betrieben werden.
Nach Angaben der Bundesregierung sorgt das Gesetz für mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und Entlastungen von insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro für Bürger, Unternehmen und Handwerk. Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleiben weiterhin bestehen.
Für Unternehmen bedeutet das neue Gesetz vor allem größere Investitionsspielräume bei der Wahl der Heiztechnik sowie verlässlichere Rahmenbedingungen für Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand.
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