04.04.2024

Neuordnung der Bauberufe

Das  Inkrafttreten der neugeordneten Bauberufe wurde erneut zum 01.08.2026 verschoben.
Hintergrund ist die Erarbeitung der notwendigen Unterweisungspläne in der überbetrieblichen Ausbildung. Bis zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen werden Sachverständige von HDB und ZDB unter Begleitung durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik die notwendigen Unterweisungspläne für die einzelnen Ausbildungsmodule erarbeiten. Die derzeit geltende Ausbildungsordnung wurde im Jahr 1999 erlassen und ist inhaltlich mittlerweile veraltet. Neue Technologien, die zunehmende Digitalisierung und neue Verfahrensweisen in der Bauwirtschaft sollen in der neuen Ausbildungsordnung berücksichtigt werden und auf die Anforderungen der Transformation vorbereiten.

Struktur der Ausbildung

Die Berufsausbildung soll wie bisher nach dem sogenannten Anrechnungsmodell erfolgen. Die zweijährigen Ausbildungsberufe werden nach Schwerpunkten differenziert, die die jeweiligen Vertiefungen der zugehörigen dreijährigen Berufe abbilden. In etwa 52 Wochen sollen in den drei zweijährigen Ausbildungen bereichsübergreifende Kompetenzen vermittelt werden. In weiteren 26 Wochen sollen nach Hochbau, Ausbau und Tiefbau bereichsspezifische Kompetenzen vermittelt werden. In den verbleibenden 26 Wochen werden die schwerpunktspezifischen Kompetenzen der jeweiligen Schwerpunkte vermittelt. Im dritten Ausbildungsjahr werden einzelberufsbezogene Kompetenzen vermittelt.

Prüfungsform

Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen ist eine konventionelle Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vorgesehen. Die dreijährigen Berufe erhalten die gestreckte Abschlussprüfung. Die sog. Teil 1 der jeweiligen Prüfungen soll den Abschlussprüfungen der zweijährigen Berufe entsprechen, mit Ausnahme des Prüfungsbereichs „Wirtschafts- und Sozialkunde”.