Azubis aus Drittstaaten
Das Projekt NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge - kurz NUiF - hat ein Erklärvideo welches erläutert, welche Hinweispflichten gelten, Erläuterungen von der Visumsbeantragung im Heimatland bis hin zur Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG bzw. § 18a AufenthG nach erfolgreicher Ausbildung in Deutschland.
Hier geht es zum Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten: Hinweispflichten für Betriebe erklärt
Weiterführende Infos:
- Checkliste „Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen“
- Broschüre „Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden“
Das Team des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge berät telefonisch oder per Mail:
Telefon: (030) 203 08 6550
E-Mail: info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de
E-Mail: info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de