26.03.2025
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Informationen zur Neuordnung "Florist/ -in" ab 01.08.2025
Zu den Neuerungen und Änderungen informieren wir Sie auf unserer Rubrik “Berufe A-Z” über den Artikel “Florist/-in”.
Zudem erhalten Sie tiefere Einblicke mit den vier virtuellen Informationsveranstaltungen die gemeinsam mit IHKs und mit dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" durchgeführt werden. Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild "Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung.
Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe und weiteren interessierten Personen
- Donnerstag, 10. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der HK Hamburg
Anmeldelink: https://events.hk24.de/Neuordnung_Floristen - Mittwoch, 30. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
Anmeldelink: www.ihk.de/chemnitz/neuordnung-florist - Dienstag, 13. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in - Mittwoch, 14. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Anmeldelink: https://veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/neuordnungflorist