Nr. 7075630
Gewerberecht

Darlehensvermittler

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Antragsverfahren für eine Erlaubnis nach § 34k GewO, zur Sachkundeprüfung, zur Weiterbildungspflicht und vieles mehr.
Da sich die Darlehensvermittlungsverordnung noch in der finalen Endabstimmung befindet, dienen diese Informationen zur ersten Orientierung, ohne Anspruch der Rechtsverbindlichkeit.