Chemikalien / Gefahrstoffe

Die Europäische Chemikalienagentur informiert in einem Bericht über den Fortschritt der Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.

Die Europäische Chemikalienagentur hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen vorgestellt.

Die DIHK-Stellungnahme wurde am 25. September 2023 im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen wird abgelehnt.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat Hinweise zur öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen erstellt.

Im Jahr 2023 konnten sich Unternehmen an der Konsultation zum Beschränkungsverfahren von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) der Europäischen Chemikalienagentur beteiligen.

Die Europäische Chemikalienagentur stellt auf ihrer Internetseite eine Reihe von Leitlinien zur Verfügung, die über die europäische Chemikalienpolitik REACH informieren.

Die deutsche Übersetzung der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe ist auf der Internetseite des REACH-Helpdesks der Europäischen Chemikalienagentur zu finden.

Wer als Lieferant Erzeugnisse in Verkehr bringt, die Substances of Very High Concern der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, muss das der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur melden.

Die aktualisierte Broschüre Erzeugnisse des REACH-Helpdesks informiert, welche Pflichten Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen im Rahmen der europäischen Chemikalienpolitik haben.

Die Europäische Chemikalienagentur informiert mit einem Leitfaden sehr ausführlich über die Kennzeichnung von Chemikalien, die erforderlich ist, wenn gefährliche Stoffe und Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.