Umwelt

DIHK-Handlungsempfehlungen zur PFAS-Konsultation

Am 13. Januar 2023 haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit Kollegen aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die OECD-Definition der gesamten Stoffgruppe von ca. 10.000 PFAS-Verbindungen und sieht ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor. Befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
Vom 22. März bis zum 25. September 2023 hat die ECHA eine öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag durchgeführt. Dort hatten Unternehmen die Gelegenheit, Einfluss auf den Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU zu nehmen. Denn die eingereichten Informationen bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.
Die DIHK-Handlungsempfehlungen sollten Unternehmen bei der Teilnahme an der Konsultation zum Beschränkungsvorschlag von PFAS helfen.
 

Stand: 24.10.2023