Umwelt

SCIP-Datenbank: Daten melden

Wer als Lieferant (Produzent, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler) Erzeugnisse in Verkehr bringt, die Substances of Very High Concern - SVHC - der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, muss das ab 5. Januar 2021 der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur melden. Das ergibt sich aus Art. 9 Abs. 2 und Abs. 1 Buchstabe i der Abfallrahmenrichtlinie.
Umgesetzt werden soll das in § 16f des Chemikaliengesetzes. Ziel ist es, gefährliche Stoffe in Abfällen zu verringern, das Ersetzen der Stoffe mit sicheren Alternativen zu fördern und zu einer besseren Kreislaufwirtschaft beizutragen. Ein erster Prototyp der Datenbank existiert bereits. Die Europäische Chemikalienagentur will die SCIP-Datenbank bis Ende Oktober 2020 zur Verfügung stellen.
Stand: 05.02.2024