Umwelt

Gefährliche Chemikalien: Leitfaden informiert über Kennzeichnung

Die Europäische Chemikalienagentur informiert mit einem Leitfaden sehr ausführlich über die Kennzeichnung von Chemikalien, die erforderlich ist, wenn gefährliche Stoffe und Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen EG 1272/2008 basiert auf dem Global Harmonisierten System und regelt die Anforderungen.
Die Verpackung der gefährlichen Stoffe ist mit einem Kennzeichnungsetikett zu versehen. In das Kennzeichnungsetikett sind außer dem Lieferantennamen, Produktidentifikatoren und der Stoffmenge die Gefahrenpiktogramme (Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie ggf. ergänzende Informationen aufzunehmen.
Stand: 21.02.2023