Umwelt

ECHA konsultiert zur geplanten PFAS-Beschränkung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) vorgelegt, der von Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden erarbeitet worden ist und eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 enthält.
Herstellung
PFAS werden industriell hergestellt und wegen ihrer besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften in vielen Produkten, wie Kunststoffen, Reinigungs-, Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Geschirr, Papierbeschichtungen, Textilien, Feuerlöschmitteln sowie Lacken und Farben, verarbeitet.
Eigenschaften
Sie haben wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften und lagern sich in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Blut ab. PFAS sind als sehr besorgniserregend eingestuft, da sie langlebig (thermische und chemische Stabilität) und oftmals toxisch sind. Als Auswirkungen werden zum Beispiel eine erhöhte Infektionsneigung und eine Reduzierung von Impfeffekten beschrieben.
Konsultationsverfahren
Bis zum 25. September 2023 erfolgt eine öffentliche Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur. Unternehmen in der Europäischen Union können sich an der Konsultation beteiligen, wenn sie zum Beispiel PFAS herstellen oder in ihrer Produktion verwenden sowie Produkte verkaufen, die mit PFAS hergestellt werden.
 
Weitere Informationen
Stand: 24.04.2023