Umwelt
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
Verpackungsgesetz: Neue Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/Erstinverkehrbringer), muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister registrieren. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Hersteller von
- Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht, wie Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, und
- Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, wie Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
Stand: 20.01.2023