Umwelt

Verpackungsgesetz: Registrierungspflicht seit 1. Juli 2022

Wer Verpackungen mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/Erstinverkehrbringer), muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister registrieren. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Hersteller von
  • Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht, wie Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, und
  • Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, wie Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:
Stand: 04.01.2024