Standpunkte der IHK Hannover: Kommunale Verpackungssteuer
In etlichen deutschen Städten gibt es derzeit Überlegungen, eine kommunale Verpackungssteuer für Take-Away-Verpackungen von Speisen und Getränken einzuführen. Auf diese Weise soll der Verbrauch von Einwegverpackungen und die damit einhergehende Umweltbelastung in der jeweiligen Kommune reduziert werden. Außerdem sollen Anreize geschaffen werden, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2024 über die Tübinger Verpackungssteuer entschieden und sie für verfassungsgemäß erklärt. Die IHK lehnt kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich ab.
Stand: 16.06.2025