Umwelt

Auslegungshilfen für die novellierte Gewerbeabfallverordnung

Das Wertstoffpotenzial der etwa sechs Mio. Tonnen Gewerbeabfälle pro Jahr wird auf rund 60 Prozent geschätzt. Weniger als zehn Prozent werden bisher stofflich verwertet. Leitfäden des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigen, wie Unternehmen die novellierte Gewerbeabfallverordnung umsetzen und was sie bei der Abfallentsorgung künftig beachten müssen.
BDE-Leitfaden Gewerbeabfallverordnung
Der BDE-Leitfaden gibt Antworten auf Praxisfragen der Gewerbeabfallverordnung. Er beschreibt die Pflichten zur getrennten Sammlung von bestimmten Abfallarten und ihre Ausnahmen, zum Beispiel bei technischer Unmöglichkeit und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Gemischt gesammelte Siedlungsabfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Auch über die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen und die Dokumentationspflichten wird informiert.
BVSE-Leitfaden Gewerbeabfallverordnung
Im Fokus der Publikation des BVSE steht die Gewerbeabfallverordnung, die kleinen und mittleren Unternehmen das Leben wesentlich erschwert. Informiert wird über die Getrennthaltungspflichten von Abfällen und Vorbehandlungspflichten für Gemische und Ausnahmen. Weitere Themen: Pflichtrestmülltonne, Pflichten der Betreiber von Vorbehandlungsanlagen. Nützlich sind insbesondere die Checklisten für die Dokumentationspflichten.
VKU-Leitfaden Gewerbeabfallverordnung
Der Leitfaden informiert vor allem über die Pflichtrestmülltonne. Erläutert werden die Bestimmungen des Mindestbehältervolumens einer Pflichtrestmülltonne. Weitere Themen: getrennte Abfallsammlung und Ausnahmen, Vorbehandlung und Ausnahmen, Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Stand: 20.05.2026