Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Die Bundesregierung hat im November 2024 dem Entwurf der novellierten Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Wesentliches Ziel der Verordnung ist, die getrennte Sammlung und Beförderung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings zu stärken.
Die neuen Regelungen der Verordnung sollen im Juli 2026 in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt der Novelle:
• Kennzeichnungspflichten von Sammelbehältnissen für die ordnungsgemäße Getrenntsammlung
• Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
• Streichung der 90-Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
• ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
• stichprobenartige Kontrollen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen von Anlieferungen
• Kennzeichnungspflichten von Sammelbehältnissen für die ordnungsgemäße Getrenntsammlung
• Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
• Streichung der 90-Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
• ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
• stichprobenartige Kontrollen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen von Anlieferungen
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Stand: 24.06.2025