Umwelt

Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung seit 1. August 2023 in Kraft

Die Mantelverordnung, mit der die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung novelliert und die Deponie- und Gewerbeabfallverordnung geändert worden sind, ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten.
Sie soll dazu dienen, bundeseinheitliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Wesentlicher Inhalt ist die Bestimmung von Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Mineralische Ersatzbaustoffe sind unter anderem Recyclingbaustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen.
Mit der Novelle der Ersatzbaustoffverordnung 2023 im Juli 2023 sind Anforderungen und Kriterien zur Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften für mineralische Ersatzbaustoffe in die Ersatzbaustoffverordnung aufgenommen worden. Die Güteüberwachungsgemeinschaften werden von den zuständigen Landesbehörden anerkannt.
Stand: 12.02.2024