Nr. 1817

Internetrecht


Wer sein Unternehmen im Internet präsentiert oder dort Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss sich an die geltenden „Spielregeln“ halten. Sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Ein zunehmender Verbraucherschutz geht mit einer gewaltigen Regelungsdichte im „Onlinerecht“ einher.
RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)