Widerrufsrecht im Online-Handel
Online-Händler müssen Endverbraucher umfassend über ihr Widerrufsrecht informieren. Fehler bei Belehrung, Fristberechnung oder Ausnahmen können zu verlängerten Widerrufsfristen und rechtlichen Risiken führen.
- 1. Für wen gilt das Widerrufsrecht im Online-Handel?
- 2. Welche Pflichten haben Online-Händler?
- 3. Wie lange ist die Widerrufsfrist und wann beginnt sie?
- 4. Welche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt es?
- 5. Wann erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig?
- 6. Wie muss die Widerrufsbelehrung gestaltet sein?
- 7. Wie muss der Endverbraucher den Widerruf erklären?
- 8. Wo sollte die Widerrufsbelehrung im Online-Shop platziert sein?
- 9. Welche Folgen hat ein wirksamer Widerruf?
- 10. Muss der Endverbraucher für Wertverlust haften?
ACHTUNG: Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 ist der sogenannte Widerrufsbutton für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte verpflichtend, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Merkblatt zum Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 ist der sogenannte Widerrufsbutton für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte verpflichtend, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Merkblatt zum Widerrufsbutton
1. Für wen gilt das Widerrufsrecht im Online-Handel?
Das Widerrufsrecht gilt bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln wie Online-Shop, E-Mail oder Telefon abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Endverbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschlossen wird.
Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht. Bei Verträgen mit gemischtem Zweck kommt es darauf an, ob der private Zweck überwiegt.
2. Welche Pflichten haben Online-Händler?
Onlinehändler sind verpflichtet, Endverbraucher klar und verständlich über das Bestehen, die Bedingungen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Diese Pflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 246 a Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EGBGB).
3. Wie lange ist die Widerrufsfrist und wann beginnt sie?
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Der Fristbeginn hängt vom Vertragsgegenstand ab:
- bei Warenlieferungen: am Tag nach Erhalt der Ware,
- bei Teillieferungen: nach Erhalt der letzten Ware,
- bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen: teilweise bereits mit Vertragsschluss.
Voraussetzung ist stets, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Erfolgt keine oder keine ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn.
4. Welche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt es?
Ausnahmen von Widerrufsrecht sind in § 312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig beziehungsweise besteht nicht unter anderem bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind („Kundenspezifikation“). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.08.2018 (AZ VII ZR 243/17) gilt diese Ausnahme nicht bei Werkverträgen.
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Anmerkung: was unter „Hygiene“ oder „Gesundheitsschutz“ bzw. „Versiegelung“ zu verstehen ist, ist offen),
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (zum Beispiel Heizöl),
- Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Anmerkung: auch hier ist nicht definiert, was mit „Versiegelung“ gemeint ist),
- Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
- Weitere Ausnahmen sind in § 312g Absatz 2 Nr. 8 bis 13 geregelt.
In denjenigen Fällen, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht bzw. erlöschen kann, muss der Unternehmer den Verbraucher darauf hinweisen, Art. 246a § 1 Absatz 3 Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB).
Beachte: Der Unternehmer muss den Verbraucher in den oben genannten Fällen darauf hinweisen, dass kein Recht zum Widerruf besteht.
5. Wann erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig?
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn:
- der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt,
- der Verbraucher bestätigt, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bewusst ist,
- die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).
Auch bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt und auf den Verlust des Widerrufsrechts hinge-wiesen wurde (§ 356 Abs. 5 BGB).
6. Wie muss die Widerrufsbelehrung gestaltet sein?
Der Unternehmer muss Verbraucher darüber informieren, ob ihnen ein Widerrufsrecht zusteht und wann dieses beginnt. Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich sein und die wichtigsten Rechte deutlich darstellen. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Es wird jedoch empfohlen, die Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers zu verwenden.
Die Muster-Widerrufsbelehrung sollen dem Verbraucher zusätzlich zur Information auf der Internetseite auf einem dauerhaften Datenträger, wie zum Beispiel E-Mail spätestens bei der Lieferung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Beachte: Im Zweifelsfall trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass er den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat.
7. Wie muss der Endverbraucher den Widerruf erklären?
Der Endverbraucher muss seinen Widerruf eindeutig erklären. Die bloße Rücksendung der Ware genügt nicht. Grundsätzlich ist die Widerrufserklärung formfrei und kann beispielsweise auch telefonisch erfolgen. Aus Beweisgründen wird jedoch in der Praxis meist von mündlichen Erklärungen abgesehen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.
Das Gesetz sieht auch ein Muster für die Widerrufserklärung vor. Hierüber muss der Unternehmer den Endverbraucher in der Widerrufsbelehrung informieren. Der Endverbraucher ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Muster zu verwenden. Statt des Muster-Widerrufsformulars kann der Unternehmer auch eine andere Möglichkeit zur Online-Widerrufserklärung anbieten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Daten-träger zu bestätigen, etwa durch eine automatisierte E-Mail.
Das Gesetz sieht auch ein Muster für die Widerrufserklärung vor. Hierüber muss der Unternehmer den Endverbraucher in der Widerrufsbelehrung informieren. Der Endverbraucher ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Muster zu verwenden. Statt des Muster-Widerrufsformulars kann der Unternehmer auch eine andere Möglichkeit zur Online-Widerrufserklärung anbieten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Daten-träger zu bestätigen, etwa durch eine automatisierte E-Mail.
8. Wo sollte die Widerrufsbelehrung im Online-Shop platziert sein?
Online-Shops müssen Endverbrauchern klare und verständliche Informationen über ihr Widerrufsrecht bereitstellen. Es empfiehlt sich, eine Widerrufsbelehrung auf der Webseite gut sichtbar und zugänglich zu platzieren, beispielsweise über einen deutlich gekennzeichneten Link mit der Bezeichnung „Widerrufsrecht“ auf der Startseite.
Spätestens auf der Bestellseite muss der Link zum Widerrufsrecht eindeutig auffindbar sein. So wird die gesetzliche Informationspflicht erfüllt.
Spätestens auf der Bestellseite muss der Link zum Widerrufsrecht eindeutig auffindbar sein. So wird die gesetzliche Informationspflicht erfüllt.
9. Welche Folgen hat ein wirksamer Widerruf?
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Das bedeutet, der Unternehmer hat dem Verbraucher den Kaufpreis zurück zu erstatten und der Verbraucher muss dem Unternehmer die Ware zurückschicken. Dabei hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, § 357 Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher im Vorfeld davon unterrichtet hat.
10. Muss der Endverbraucher für Wertverlust haften?
Kommt es infolge des Widerrufs zu einem Wertverlust der Ware, muss der Verbraucher diesen ersetzen, wenn er die Ware über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinaus genutzt hat. Der Unternehmer muss den Verbraucher zudem zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert haben.
Hinweis: Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
