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Nr. 1737

Gewerberecht

Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Jedes Gewerbe muss bei dem örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Genehmigung.

Merkblätter

Gewerblich oder freiberuflich? Hier finden Sie erste Hinweise für die Einordnung Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Handwerk, handwerksähnlich oder Industrie? Wo ist Ihr Unternehmen einzuordnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Dennoch gibt es Ausnahmen.

Wann, wo und wie müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden? Antworten finden Sie hier.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Sie wollen mit einem Stand auf einer Messe oder Markt teilnehmen? Hier finden Sie erste Informationen.

Sind Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger? Diese Frage hat weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen.

Welche Konsequenzen hat eine Gewerbeuntersagung? Was kann der Unternehmer tun? Wer hilft?

RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)