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Mit Beschluss vom 6. November 2023 hat das Kammergerichts Berlin bestätigt, dass der die ldentifizierungspflicht des Immobilienmaklers auslösende Zeitpunkt regelmäßig vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages liegt.
Zum Jahresende können Unternehmer hohe Beträge verlieren, wenn sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen. Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung vieler älterer Forderungen.
Immobilienverkäufer müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht aus Sicht des Bundesgerichtshofs nicht aus.
Die letzten Übergangsfristen zur Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister sind im Dezember 2022 ausgelaufen. Tatsächlich fehlten Anfang des Jahres noch rund 600.000 Eintragungen, so dass erneut auf die bußgeldbewehrte Versäumung der Eintragung hingewiesen wird.