Kündigungsfrist bei D&O Versicherung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O - Directors & Officers Liability Insurance) für Unternehmen und Manager die Assekuranz auch dann die Mindestkündigungsfrist aus § 11 Absatz 1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz einhalten muss, wenn ein Insolvenzantrag über den Versicherungsnehmer gestellt wird.