Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei der Cyberversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit Beschluss vom 9. Januar 2025 (Az.: 16 U 63/24) eine erste obergerichtliche Entscheidung zur Cyberversicherung getroffen.
Im konkreten Fall ging es um Einwendungen des Versicherers im Fall der Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten durch den Versicherungsnehmer. Im Ergebnis lässt sich dieser Entscheidung entnehmen, dass der Versicherungsnehmer bei Fragen des Cyberversicherers, die dieser vor Abschluss des Vertrages stellt, um zu ermitteln, ob das Risiko abgedeckt werden kann, ohne genauere Kenntnisse keine Angaben „ins Blaue“ machen darf. Sonst könne der Versicherer den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten, wenn die Tatsachen sich hinterher als unzutreffend erweisen.
Nach Auffassung der Richter sei zu erwarten, dass eine explizite Frage nach dem aktuellen Sicherheitsstatus des IT-Systems von dem Leiter der IT-Abteilung eines kaufmännischen Unternehmens anhand seiner Kenntnisse und vorbezeichneter Standards richtig beantwortet werden kann.
Unternehmen sollten deshalb darauf achten, ihre vorvertraglichen Angaben sorgfältig zu prüfen und die nötige Expertise durch die Einbindung der relevanten Entscheidungs- und Wissensträger im Unternehmen gewährleisten. Sonst droht im Ernstfall die Anfechtung und Leistungsfreiheit der Cyberversicherung.