Neuer Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellte im Zivilprozess bislang eine Schwachstelle dar.
Am 1. April 2025 ist der neue § 273a Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten, der den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zivilgerichtsverfahren stärkt. Unternehmen können nun vertrauliche Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse gelten, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens besser schützen. Wenn ein Unternehmen glaubhaft macht, dass Informationen ein Geschäftsgeheimnis sind, kann das Gericht die Geheimhaltung anordnen, auch über das Verfahren hinaus.
Außerdem kann das Gericht auf Antrag beispielsweise auch anordnen, dass nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang zur mündlichen Verhandlung oder zu bestimmten Dokumenten erhält.
Verstöße gegen die Geheimhaltung können mit Geldstrafen bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Regelung soll Deutschland als Justizstandort für wirtschaftliche Verfahren stärken und bietet Unternehmen mehr Rechtssicherheit.