Klimaschutz

Klimaschutz - Gesetze - Informationen

Klimaschutzgesetz der Bundesregierung 

Die Bundesregierung hat den Weg zur Klimaneutralität im Klimaschutzgesetz 2019 vorgezeichnet. In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 legte die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz 2021 vor, in dem die Klimaschutzziele substanziell angehoben werden.

Weg zur Klimaneutralität

Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:
  • Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz vom 12. Mai 2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045

Unternehmensnetzwerk „Klimaschutz“ eine IHK-Plattform

Das “Unternehmensnetzwerk Klimaschutz – Eine IHK-Plattform” vernetzt Unternehmen zum Thema Klimaschutz. Das Netzwerk steht allen Unternehmen unabhängig von Größe und Branche offen, die Teilnahme ist kostenlos
Inzwischen steht auch der sogenannte KlimaGuide Unternehmen zur Verfügung. Er umfasst Vorschläge für bewährte Klimaschutzmaßnahmen, Leitfäden, Infos zu passenden Fördermitteln, Siegeln und gute Beispiele aus der Praxis. Unternehmen, die Mitglied im „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz“ sind, können Maßnahmen angepasst an das eigene Unternehmen planen, Treibhausgas- und Energieeinsparungen der geplanten Maßnahmen berechnen und mit Blick auf die eigenen Klimaschutzziele auswerten.

LEA LandesEnergieAgentur

Die LEA Hessen bietet mit dem frei zugänglichen CO2-Bilanzierungsprogramm ecocockpit eine Möglichkeit an, die eigene Treibhausgasemission zu ermitteln.

KfW – Umweltprogramm

KfW-Umweltprogramm - Förderangebot für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf das Förderangebot im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) hin.
Ab sofort: Bis zu 60 % Tilgungszuschuss für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“.

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