ab 1. August 2020

Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement / Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Der Beruf Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel wurde überarbeitet und modernisiert. Die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 1. April 2020. Die neue Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB) ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten, so dass der Beruf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement  ab diesem Datum ausgebildet werden kann.
Die Berufsausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende und berufsprofilgebende (nach Fachrichtungen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Das künftige Berufsprofil stellt  hierbei noch stärker die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel heraus. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich  auch in der neuen Berufsbezeichnung nieder, dem/der
„Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“.
Die Ausbildungsdauer beträgt wie bisher 3 Jahre.
Neue Berufsbildpositionen
  • Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)
     Aus dem Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Erstausbildung: So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, von elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie von Onlinevertriebskanälen im Verkauf in das Berufsbild aufgenommen.
  •  Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern
     Der zunehmenden Bedeutung von Projektmanagement im Arbeitsalltag im Groß.- und Außenhandel wird unter anderem durch die neue Berufsbildposition „Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern“ Rechnung getragen; darin auch die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Planung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.

Prüfung:
Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird im Berufsbild Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement die gestreckte Abschlussprüfung – die bisherige Zwischenprüfung entfällt damit. Bei der Durchführung des fallbezogenen Fachgesprächs ergeben sich neue Wahlmöglichkeiten.
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© Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen

Danke an den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., der uns das Video zur Verfügung gestellt hat.