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Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Was genau sich verändert hat und was gleich geblieben ist, erfahren Sie hier.
Die Verordnungen zur Neuordnung in den vier Umweltberufen sollen zum zum 1. August 2024 in Kraft treten.
Der ehemalige Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik wird zum/zur Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin. Erhalten Sie Infos zur Neuordnung, welche zum 01.08.2023 in Kraft treten soll.
Erhalten Sie Infos zur Neuordnung, welche zum 01.08.2023 in Kraft tritt.