Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz von THW, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn im Einzelfall staatliche Institutionen oder Einrichtungen, wie z.B. die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk (THW), auf wirtschaftlichem Gebiet tätig werden wollen und damit in Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen treten.