Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitsgelegenheiten
Was ist eine Arbeitsgelegenheit?
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme, in der die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. Vorrangiges Ziel der öffentlich geförderten AGH ist die Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit und das Heranführen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Durch die Schaffung einer AGH darf
- die Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- die Wiederbesetzung frei gewordener Arbeitsplätze,
- die notwendige Erweiterung des Personalbestandes,
- die Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse oder
- eine sich daran anschließende unbefristete Einstellung
nicht verhindert werden.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für AGH?
Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 d Satz 2 SGB II) können die Jobcenter eine Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Kammer verlangen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Die entsprechende Bescheinigung bestätigt, dass die geplante Arbeitsgelegenheit keine negativen Auswirkungen auf den regulären Arbeitsmarkt hat
Wer benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Vereine, Unternehmen und sonstige Institutionen, die eine AGH gemäß § 16d SGB II durchführen möchten, benötigen hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dies betrifft insbesondere Projekte, die durch Jobcenter gefördert werden.
Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Beschreibung des Projektes
- Einsatzort
- Beginn und Ende der Maßnahme
- Teilnehmerzahl
- Begründung der Zusätzlichkeit der Maßnahme
- Kopie des Antrages an das Jobcenter
Der Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung für Projekte in Hamburg kann formlos schriftlich bei der Handelskammer Hamburg gestellt werden