Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung‎?

Der Begriff „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ begegnet Privatpersonen, Unternehmen und anderen Institutionen in vielen verschiedenen Zusammenhängen. Grundsätzlich dient die Bescheinigung dazu, die Unbedenklichkeit von bestimmten Tätigkeiten oder Umständen zu bestätigen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und erfahren, wer sie ausstellen darf.

1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Handelskammer Hamburg (Mitgliedschaft und Beitrag)

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Handelskammer ist die Bestätigung, dass ein Unternehmen Mitglied ist und seine Mitgliedsbeiträge regelmäßig bezahlt. Derartige Bescheinigungen werden zum Beispiel benötigt, wenn Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Unternehmen, die Mitglied der Handelskammer Hamburg sind, können ihre Mitgliedsbescheinigung online beantragen: Mitgliedsbescheinigung anfordern - Handelskammer Hamburg

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitsangelegenheiten (AGH)

Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme, in der die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. Die Zielsetzung von AGH ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen.
Für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Handelskammer erforderlich, die die Wettbewerbsneutralität der jeweiligen Maßnahme bestätigt: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitsgelegenheiten - Handelskammer Hamburg

3. Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privatwirtschaftlichen Einsatz von Bundeswehr, THW oder Bundespolizei

Öffentliche Institutionen wie Bundeswehr, Technisches Hilfswerk (THW), Bundespolizei oder Feuerwehr dürfen grundsätzlich nur ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend für bestimmte öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich dürfen Behörden und andere öffentliche Einrichtungen nicht zu einer Konkurrenz für gewerbliche Unternehmen werden. Sie dürfen daher solche Aufgaben nicht wahrnehmen, die üblicherweise von Gewerbebetrieben ausgeführt werden. In Ausnahmefällen ist es diesen Einrichtungen jedoch erlaubt, Arbeiten für Dritte zu übernehmen, die ansonsten in den Tätigkeitsbereich gewerblicher Unternehmen gehören.
Die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundespolizei haben interne Richtlinien erlassen, in denen diese Ausnahmefälle geregelt sind. Eine Voraussetzung ist laut diesen Richtlinien eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK): Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz von THW, Feuerwehr, Polizei oder Bundeswehr - Handelskammer Hamburg

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nutzung von Firmennamen

Grundsätzlich entscheiden Unternehmen selbst darüber, welchen Firmennamen sie wählen. Dennoch ist nicht jeder Firmenname zulässig. Einerseits können Firmennamen gegen geltendes Recht verstoßen, andererseits besteht die Möglichkeit, dass bereits eine andere Firma den Namen verwendet. Um Verwechslungen zu vermeiden, soll es keine gleichlautenden Firmennamen geben.
Hamburger Unternehmen, die sich in das Handelsregister eintragen lassen möchten, können den Firmennamen kostenfrei auf die rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen: Firmenvoranfrage - Handelskammer Hamburg

5. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden

Die sogenannte „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt die steuerliche Zuverlässigkeit und dient u.a. anderen Stellen als Entscheidungshilfe in Genehmigungsverfahren oder wird bei öffentlichen Ausschreibungen benötigt. Sie enthält Angaben zu steuerlichen Fakten, wie bestehende Steuerrückstände oder das Zahlungs- und Abgabeverhalten.

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie dies mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber anderen Unternehmen oder Institutionen nachweisen.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Straßenverkehr

Straßenverkehrsbehörden stellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den gewerblichen Güterverkehr aus. Diese sind bei polizeilichen Kontrollen vorzulegen. Dabei handelt es sich um
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
  • Genehmigung der Ausnahme von Fahrverboten für Lkw auf bestimmten Autobahnen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für größere Transporte.
Lkw dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen fahren. Transportieren sie jedoch leicht verderbliche Waren oder im allgemeinen Interesse dringend benötigte Güter, erhalten sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Außerdem dürfen Lkw insbesondere in Ferienzeiten einige stark frequentierte Autobahnen nach der Ferienreiseverordnung nicht nutzen. Für Ausnahmen stellen die Straßenverkehrsbehörden ebenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen - Großraum- und Schwertransporte und Veranstaltungen - hamburg.de
Schwertransporte und besonders große Transporte dürfen nicht zu jeder Tageszeit und nicht auf allen Straßen fahren. Ist ein solcher Transport geplant, muss rechtzeitig die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Kfz-Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ersatzbetriebserlaubnis nach Verlust beantragen

Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten
Für die Ausstellung des Ersatzdokuments verlangt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen, eine Ersatzbetriebserlaubnis auszustellen. Bescheinigt wird, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind bzw. dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde.

8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Häufig fordern Banken Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen an, wenn Unternehmen einen Kreditantrag stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist häufig auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibugen erforderlich.
Die Krankenkasse erklärt, dass das Unternehmen als Arbeitgeber bei ihr registriert ist und gibt die Anzahl der versicherten Mitarbeiter an. Gleichzeitig enthält die Unbedenklichkeitsbescheinigung Auskünfte darüber, dass keine Beitragsrückstände bestehen.

9. Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeitsfirmen überlassen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum ihre Mitarbeitenden. Unternehmen können auf diese Weise Personalengpässe bei hohen Krankenständen überbrücken. Auch für die Ausführung außergewöhnlich großer Aufträge kann die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern sinnvoll sein. Bevor Unternehmen einer Zeitarbeitsfirma einen Auftrag erteilen, sind sie verpflichtet, deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Das bezieht sich insbesondere auf die Anmeldung der Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung. Im Rahmen der Subsidiärhaftung können entleihende Firmen für Sozialversicherungsbeiträge der entliehenen Mitarbeiter haften, wenn der Verleiher seine Beiträge an die Sozialversicherung nicht abführt.
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter stellen daher Zeitarbeitsunternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die regelmäßige Erbringung der vorgeschriebenen Abgaben aus. Sie erklären gleichzeitig, dass keine Zahlungsrückstände bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind befristet. Zeitarbeitsunternehmen benötigen daher regelmäßig neue Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

10. Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine Übersicht zu weiteren Unbedenklichkeitsbescheinigungen finden Sie hier: 10 Dienstleistungen für Unbedenklichkeitsbescheinigung - hamburg.de

FAQ zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

Immer dann, wenn eine rechtliche oder wirtschaftliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss – z.B. für Ausschreibungen, Förderungen, Genehmigungen oder bei der Zusammenarbeit mit Behörden.

Wer stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Je nach Art der Bescheinigung können dies Kammern (z.B. Handwerkskammern oder Handelskammern), Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Straßenverkehrsbehörden sein.

Ist die Bescheinigung kostenpflichtig?

Das hängt von der jeweiligen Institution ab – viele Bescheinigungen sind jedoch kostenfrei oder mit geringen Verwaltungsgebühren verbunden.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen.