Rechtsfolgen wettbewerbswidriger Werbung
Wer wettbewerbswidrig agiert (z.B. durch eine irreführende Werbeaussage), muss damit rechnen, dass bestimmte Anspruchsberechtigte gegen die rechtswidrige Handlung vorgehen. Ein Recht, gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen, ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).