Allgemeine Zollpräferenzen (APS) - EU verlängert Anwendung bis Ende 2027
Im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) gewährt die EU zahlreichen Entwicklungsländern Zollpräferenzen. Die derzeit geltenden Regeln laufen Ende 2023 aus. Da der Gesetzgebungsprozess für eine Aktualisierung noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Anwendbarkeit des derzeitigen APS bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.