Radonmessungen an Arbeitsplätzen

Nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung mussten die Länder bis Ende 2020 Radonvorsorgegebiete ausweisen. Dies dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor hoher natürlichen Radonstrahlung. Betroffene Unternehmen sind zu Messungen verpflichtet und müssen bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. 
Einen kompakten Überblick bietet das IHK-Merkblatt zum Download auf der rechten Seite.
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Boden. Radon kann durch undichtes Mauerwerk, Risse etc. in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Der Zerfall von Radon und seinen Zerfallsprodukten in der Lunge zählt laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nach dem Rauchen zu den wichtigsten Ursachen von Lungenkrebs in Deutschland.
Arbeitgeber müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Gebiete über 12 Monate Messungen an Arbeitsplätzen in Kellern und im Erdgeschoss vornehmen (Liste aller betroffenen Arbeitsplätze). Das Strahlenschutzgesetz legt für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter (Bq/m³) fest. Wird er überschritten, sollen Radonschutzmaßnahmen ergriffen werden. 
Im IHK-Bezirk Halle-Dessau sind folgende Gemeinden betroffen:
  • Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
  • Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
  • Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt
  • Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben
  • Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld
  • Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen
  • Einheitsgemeinde Südharz
  • Verbandsgemeinde Goldene Aue
  • Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Berechtigt zum messen sind nur vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS anerkannte Anbieter. 
Weitere Informationen zur Thematik stellt das Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung. 
Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Verbraucherschutz