Nr. 1590

Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen (BImSchV) haben den Zweck, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen gegen schädliche Umwelteinflüsse zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Hieraus resultieren auch zahlreiche Auflagen/Einschränkungen für Industrie und Verkehr.
Ein Mann hält eine Tafel mit der Aufschrift Paragraf. © N-Media-Images_Fotolia

Im Rahmen einer Änderung der 31. BImSchV für organische Lösungsmittel wurden Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt sowie eine Prüfpflicht für Lösemittelbilanzen eingeführt.

Stapel von Dokumenten auf dem Schreibtisch am Arbeitsplatz © notwaew

Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in Deutschland sehr zeitaufwändig. Die IHK hat 23 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht erarbeitet und bringt sich damit in die Diskussion ein.

Behandlung mit einem Ultraschallsystem auf einem Oberschenkel © Shutterstock

Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen oder nicht-medizinischen Zwecken unterliegen verschärften Anforderungen. Seit 31. Dezember 2022 wird vom Personal ein Fachkundenachweis verlangt.

weißes Paragraphenzeichen vor Gesetzesbüchern © djedzura_iStock_Thinkstock

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat Anfang 2022 ihre Auslegungshinweise zur Umsetzung der 44. BImSchV über mittelgroße Feuerungsanlagen veröffentlicht. Thematisiert werden u.a. Ausnahmen vom Anwendungsbereich, emissionsrelevante Änderungen, Aggregationsregeln, Formaldehyd- und andere Grenzwerte, Schornsteinfeger-Bestätigungen, Fristen und Redaktionsfehler der Verordnung.

Mann unterschreibt © monkeybusinessimages_iStock_ThinkstockPhotos

Überprüfungen von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider nach der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen nur durch von IHKn hierfür öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige sowie durch akkreditierte Inspektionsstellen Typ A vorgenommen werden.

Schild für Umweltzone © blende11.photo_Fotolia

Seit 2013 besteht in der Stadt Halle (Saale) eine Umweltzone in die nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren dürfen.