Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Die Geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Sie sind befähigt im mittleren Management in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen, etc. zu arbeiten.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus Pflege-, Sozial- und/oder Gesundheitsberufen kommen. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
21./22.10.2024
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21.07.2024
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25./26.03.2025
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25.12.2024
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20./21.10.2025 | 20.07.2025 |
23./24.03.2026 | 23.12.2025 |
Mündliche Prüfungen
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.