Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Die Geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Sie sind befähigt im mittleren Management in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen, etc. zu arbeiten.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus Pflege-, Sozial- und/oder Gesundheitsberufen kommen. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ erhalten Sie Auskunft über die  erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig überprüfen lassen. Dazu reichen Sie den Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung bei uns ein. Bitte beachten Sie, das Zeugnis(se) und ein Tätigkeitsnachweis ausgestellt vom Arbeitgeber dem Antrag beiliegen, damit eine Überprüfung erfolgen kann.

Prüfungsgebühr

Gesamtkosten: 630,00 Euro

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin Anmeldeschluss
23./24.10.2023
23.07.2023
25./26.03.2024
25.12.2023
21./22.10.2024
21.07.2024
25./26.03.2025
25.12.2024
Mündliche Prüfungen
Frühjahr: 21.06.2023
Herbst
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.