Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Die Geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Sie sind befähigt im mittleren Management in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen, etc. zu arbeiten.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus Pflege-, Sozial- und/oder Gesundheitsberufen kommen. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin Anmeldeschluss
21./22.10.2024
21.07.2024
25./26.03.2025
25.12.2024
20./21.10.2025 20.07.2025
23./24.03.2026 23.12.2025
Mündliche Prüfungen
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.