Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Die Geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Sie sind befähigt im mittleren Management in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen, etc. zu arbeiten.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus Pflege-, Sozial- und/oder Gesundheitsberufen kommen. In der Prüfungsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif für Prüfungen.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin Anmeldeschluss
19./20.10.2026 19.07.2026
23./24.03.2027 23.12.2026
18./19.10.2027 18.07.2027
22./23.03.2028 22.12.2027
24./25.10.2028 24.07.2028
03./04.04.2029 03.01.2029
23./24.10.2029 23.07.2029
Mündliche Prüfungen
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 144 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.