Zulässige Hilfsmittel

Die IHK-Organisation hat für die Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel "Formelsammlungen und Tabellenbücher" nachfolgende Regelung getroffen.
In den bundeseinheitlichen Weiterbildungsprüfungen werden einheitliche Formelsammlungen als Hilfsmittel eingesetzt. Die Formelsammlungen werden für zwei Prüfungsgruppen erstellt: Eine für Industriemeister und eine gemeinsame für Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Fachwirte und Fachkaufleute. Bei der Prüfung stellen die IHKs jeweils den Prüfungsteilnehmern Formelsammlungen zur Verfügung. Sie werden mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt; sie sind damit Teil der Prüfung.
Zur Information der Bildungsträger und für die Vorbereitung der Prüfungsteilnehmer erstellt die DIHK-Bildungs-GmbH freiverkäufliche Formelsammlungen. Diese sind mit den Prüfungsexemplaren inhaltlich identisch, unterscheiden sich aber äußerlich durch ein farbiges Layout und anderes Papier. Diese – unterschiedlich gestalteten – Exemplare dürfen selbstverständlich nicht in der Prüfung selbst verwendet werden.
Für die zu Prüfungen zugelassenen Tabellenbücher (z. B. bei Industriemeisterprüfungen) gibt es so genannte Positivlisten, aus denen ersichtlich wird, welche Verlagswerke die Prüfungsteilnehmer in der Prüfung verwenden dürfen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der DIHK-Bildungs-GmbH.