Nr. 634

Fortbildungsprüfungen

Die IHK bietet für die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften mehr als 50 Fortbildungsprüfungen an. Grundlage für die Abnahme der Prüfungen ist das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (siehe Downloads) und eine für die jeweilige Prüfung gültige Rechtsvoerordnung des Bundes oder Rechtsvorschrift der IHK.
Die Prüfungen sollen den beruflichen Aufstieg für die Teilnehmer ermöglichen und den Unternehmen qualifizierte Fach- und Führungsnachwuchskräfte zuführen. Ihr hoher Anspruch misst sich an der Nachfrage der Unternehmen, die nach erfahrenen Berufspraktikern suchen. Ziel der Prüfungen ist der Nachweis einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz.
Zielgruppe der IHK-Fortbildungsprüfungen sind vor allem Mitarbeiter, die nach einer Erstausbildung und der Bewährung im Berufsleben sich beruflich weiter- und insbesondere höher qualifizieren wollen. Aufbauend auf die anerkannten Ausbildungsberufe des „dualen Systems“ verknüpfen Weiterbildungsprüfungen berufliches Erfahrungswissen mit zusätzlich erworbenen Qualifikationen. So enden Facharbeiter oder Angestellte nicht in einer Sackgasse, sondern es eröffnet sich der Weg der „Karriere mit Lehre“.