Prüfungszeugnis in der Fortbildung

Nach bestandener Fortbildungsprüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ein IHK-Zeugnis, das ihnen den erfolgreichen Abschluss bescheinigt.
Auf dem Prüfungszeugnis wird das mit dem Abschluss erreichte Niveau gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) angegeben. Die Zuordnung soll helfen, berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher Abschlüsse zu verdeutlichen. Mehr Informationen unter www.dqr.de.
Zusätzlich zum IHK-Zeugnis können Sie eine Schmuckurkunde beantragen.
Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis versehentlich verlegt, verloren oder beschädigt haben, erhalten Sie auf Antrag eine Zweitschrift Ihres IHK-Zeugnisses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB).
Gern beglaubigen wir Ihre Zeugniskopie. Senden Sie die Kopie Ihres IHK-Zeugnisses postalisch an unsere IHK zusammen mit dem Antrag auf Beglaubigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) oder kommen Sie mit den genannten Unterlagen nach telefonischer Terminabsprache persönlich vorbei.
Möchten Sie eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR- Facharbeiter oder Meisterabschlüsse gemäß Einigungsvertrag, können Sie sich hier informieren.
Für Zweitschriften, Ersatzbescheinigungen, Beglaubigungen und Gleichstellungen wird ein Gebührenbescheid gemäß des IHK-Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB) erstellt.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.