IT-Berufe

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ausbildung sowie zur Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Berufen der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Stand: 31.01.2024

Die Berufsprofile in der IT

Die IT-Berufe der aktuellen Ausbildungsverordnungen (seit 1. August 2020) tragen folgende Berufsbezeichnungen:
  • Fachinformatiker/-in in den Fachrichtungen:
    - Anwendungsentwicklung
    - Systemintegration
    - Daten- und Prozessanalyse
    - Digitale Vernetzung
  • Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
  • Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
  • IT-System-Elektroniker/-in
Der Beruf Fachinformatiker/-in erhält neben den bekannten Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration zwei weitere Fachrichtungen: Daten- und Prozessanalyse sowie digitale Vernetzung.
Fachinformatiker/-innen in der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen Systemen. Sie vernetzen und optimieren, Systeme und Anwendung auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
Fachinformatiker/-innen in der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozesse.
Der Beruf IT-System-Kaufmann/-frau ist zu Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement weiterentwickelt worden. Kaufleute für IT-Systemmanagement sind die Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.
Der Beruf Informatikkaufmann/-frau ist zu Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement weiterentwickelt worden. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Im Beruf IT-System-Elektroniker/-in wurden vor allem die elektrotechnischen Inhalte überarbeitet.

Für alle Berufe gilt übergreifend:

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. 
Die gestreckte Prüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen wird als Prüfungsform angewendet.
Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz sind deutlich ausgebaut worden. Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
Die Regelungen gelten entsprechend für Umschulungsprüfungen.

Weiterführende Informationen:

Ausbildungsverordnungen

Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sowie Gewichtung und Bestehensregeln der Abschlussprüfungen sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Die Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne, welche seit 1. August 2020 gelten, finden Sie in nachfolgender Auflistung.

Anmeldung und Termine

In IT-Berufen wird eine gestreckte Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt. Zu jedem Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet ein gesondertes Zulassungsverfahren statt.
Die Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, i. d. R. zur Frühjahrprüfung, und umfasst die ersten 18 Monate der Ausbildung. Die Anmeldung ist zur Frühjahrprüfung bis zum 18. November des Vorjahres und zur Herbstprüfung bis zum 31. Mai des laufenden Jahres nach Aufforderung durch die IHK online über das IHK-Bildungsportal möglich. Abschlussprüfungen Teil 1 erfolgen am selben Termin wie die Zwischenprüfungen. Die Termine finden Sie hier.
Am Ende der dreijährigen Abschlussprüfung erfolgt Teil 2 der Abschlussprüfung, i. d. R. zur Sommerprüfung. Eine Anmeldung ist zur Sommerprüfung bis zum 31. Januar und zur Winterprüfung bis zum 31. Juli nach Aufforderung durch die IHK online über das IHK-Bildungsportal möglich. Eine Voraussetzung für die Zulassung zur Teil-2-Prüfung ist die Teilnahme an der Teil-1-Prüfung.
Die schriftliche Prüfung findet zur Sommerprüfung Ende April/Anfang Mai und zur Winterprüfung Ende November statt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen finden Sie hier.
Die Betriebliche Projektarbeit wird in einem zeitlich festgelegten Rahmen durchgeführt. Eine Übersicht über die Termine der Antragseinreichung, Genehmigung, Durchführung, Abgabe der Dokumentation und die Präsentation einschließlich Fachgespräch finden Sie in den Vorgaben der IHK-Halle-Dessau für Projektarbeiten in IT-Berufen.
Die Einladung (Zulassung) erfolgt ca. vier Wochen vorher zur schriftlichen Prüfung und ca. zwei Wochen vorher zum Fachgespräch.

Inhalte der Prüfung

Prüfungsinhalte, Gewichtung und Bestehensregeln der gestreckten Abschlussprüfung sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Für diese Prüfungen werden bundeseinheitliche Aufgaben von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA) bereitgestellt. Alle wichtigen Informationen wie Prüfungsanforderungen, Hinweise, etc. werden auch von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) veröffentlicht unter https://www.ihk-aka.de/.
Teil 1 der Abschlussprüfung umfasst die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate und wird für alle IT-Berufe als schriftliche Prüfung im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” mit ungebundenen Aufgaben durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt 90 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer betrieblichen Projektarbeit.
Die Inhalte der schriftlichen Prüfung unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf. Es werden jeweils drei schriftliche Prüfungsbereiche geprüft: “Wirtschafts- und Sozialkunde” (60 Minuten) und zwei berufsspezifische Prüfungsbereiche (jeweils 90 Minuten). Die schriftliche Prüfung fließt zu 30 Prozent (10 Prozent je Prüfungsbereich) in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung ein.
Die betriebliche Projektarbeit besteht aus der Durchführung einer Projektarbeit im eigenen Ausbildungsunternehmen oder in einem Praktikumsbetrieb mit anschließender Dokumentation sowie einer Projektpräsentation einschließlich eines Fachgespräches vor dem Prüfungsausschuss.

Prüfungsergebnisse

Die Leistungen von Teil 1 und Teil 2 gehen in das Endergebnis der Abschlussprüfung ein und werden nach Abschluss beider Teile mit dem Prüfungsbescheid (bei Bestehen auf dem IHK-Prüfungszeugnis) mitgeteilt.
Die Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 20 Prozent in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung ein. An die Ausbildungsbetriebe erfolgt eine schriftliche Mitteilung per Post. Die Prüflinge können ca. vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung Ihre Ergebnisse im IHK-Bildungsportal einsehen.
Die vorläufigen Ergebnisse der der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 können ca. vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung im IHK-Bildungsportal eingesehen werden. Die Prüfungsergebnisse werden solange als “vorläufig” bezeichnet, bis das Gesamtergebnis der Prüfung festgestellt wird. 

Gewichtung

1. Teil 1 – Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
    (schriftliche Prüfung, alle IT-Berufe)

2. Teil 2 – Betriebliche Projektarbeit
3. Teil 2 – Schriftliche Prüfung
20 Prozent


50 Prozent
30 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann eine mündliche Ergänzungsprüfung mit einer Dauer von 15 Minuten in einem der mit schlechter als “ausreichend” bewerteten schriftlichen Prüfungsbereiche aus Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung beantragen. 
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn
  • er für einen der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 gestellt worden ist,
  • der benannte Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und
  • die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Ergebnisfeststellung

Nach dem letzten Prüfungstermin stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung fest. Hierüber erstellt die IHK einen Prüfungsbescheid, der dem Prüfungsteilnehmer zugesendet wird (bei Bestehen das Zeugnis). Das Ausbildungsunternehmen erhält eine Mitteilung über die Ergebnisse der Prüfung.