Industriekaufleute (Ausbildungsbeginn bis 31.07.2024)

Zwischenprüfung

Die Auszubildenden im Beruf Industriekaufmann/-frau absolvieren in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Termine finden Sie hier.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Fächer: Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) und einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet mit anschließendem Report sowie einer Präsentation einschließlich eines Fachgespräches. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen finden Sie hier. Die mündlichen Fachgespräche finden im Januar (Winterprüfung) sowie von Juni bis August (Sommerprüfung) statt.

Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau vom 23. Juli 2002 soll der Prüfling laut § 9 Abs. 3 Nr. 4 im Prüfungsbereich Einsatzgebiet in einer Präsentation und einem Fachgespräch eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Eine Checkliste, ob Ihre ausgewählte Fachaufgabe für die Abschlussprüfung geeignet ist, finden Sie nachfolgend.
Es ist ein Report über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch zu erstellen. Der Ausbildungsbetrieb sowie der Prüfungsteilnehmer legen das Einsatzgebiet bei dem Antrag auf Genehmigung zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet fest, in dem der Prüfling in den letzten Monaten seiner Ausbildung (mind. 6 – 9 Monate) eingesetzt wird. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Fachaufgabe ein Antrag (Kurzbeschreibung) der beabsichtigten Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen.
Nachfolgend sind alle wichtigen Dokumente für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet aufgelistet.
*Hinweise:
- Bezeichnung der Fachaufgabe sollte als Aufgabenstellung formuliert sein.

Neuordnung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf wird novelliert. Die Verordnung endet am 31. Juli 2024. Informationen zum neuen Beruf ab 1. August 2024 finden Sie hier.