Industriekaufleute (Ausbildungsbeginn ab 01.08.2024)
Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufs “Industriekaufmann/-frau ist abgeschlossen. Der novellierte Beruf trat zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfuhr damit sein “Update”, um die Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
- Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt
- Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
- Neue Standardberufsbildpositionen
- Gestreckte Abschlussprüfung
- Prüfungsbereich: „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
- Aufteilung der Prüfungszeit und Gewichtung der Prüfungsbereiche
- Gewichtung der Prüfungsbereiche
- Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan
- Umsetzungshilfe für die Praxis
Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden u. a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
- Leistungserstellung planen und koordinieren
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern
- Beschaffung planen und steuern
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen
- Vertriebsprozesse umsetzen
- Personalprozesse umsetzen
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufs die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert.
Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die Einsatzgebiete sind im Ausbildungsvertrag festzulegen. Spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Die Dauer des Einsatzgebiets ist mit einem zeitlichen Umfang von 6 Monaten vorgesehen.
Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
- digitale Geschäftsprozesse,
- Kommunikation und Zusammenarbeit,
- projektorientiertes Arbeiten sowie
- internationale Handlungskompetenz.
Gestreckte Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie dem entsprechenden zu vermittelnden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Teil 1 findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung und die Prüfungszeit beträgt maximal 90 Minuten.
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Bestandteil von der Abschlussprüfung Teil 1 gewesen sind, werden nur insoweit berücksichtigt, wie diese für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit notwendig sind.
Teil 2 findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 150 Minuten) - „Wirtschafts- und Sozialkunde“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Minuten) - „Fachaufgabe um Einsatzgebiet“
(Erstellung einer Dokumentation und Präsentation sowie ein Fachgespräch, Prüfungszeit: insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten)
Prüfungsbereich: „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
Der Auszubildende hat im festgelegten Einsatzgebiet eine Fachaufgabe eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Vor der Durchführung hat der Auszubildende einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im entsprechenden Einsatzgebiet dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Dokumentation soll einen Umfang von drei bis fünf Seiten haben. Die Dokumentation sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung im Ausbildungsbetrieb muss spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 der IHK vorliegen.
Die Planung, Durchführung und Auswertung der betrieblichen Aufgabe ist dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe und der dazu erstellten Dokumentation sowie Präsentation wird das fallbezogene Fachgespräch mit dem Auszubildenden geführt. Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, der Präsentation sowie für das Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten.
Eine Checkliste, ob Ihre ausgewählte Fachaufgabe für die Abschlussprüfung geeignet ist, finden Sie nachfolgend: Checkliste Fachaufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB)
* Hinweis: Die Bezeichnung der Fachaufgabe sollte als Aufgabenstellung formuliert sein.
Aufteilung der Prüfungszeit und Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Gewichtung Ergebnis |
| Dokumentation | 16 Stunden | 10 % |
| Präsentation |
Erstellung: 8 Stunden
Durchführung: 10 Minuten
|
20 % |
| Fallbezogenes Fachgespräch | 30 Minuten | 70 % |
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereich | Gewichtung |
| „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ (Abschlussprüfung Teil 1) | 25 % |
| „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ | 35 % |
| „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ | 30 % |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | 10 % |
Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan
Die Verordnung und der Rahmenlehrplan für das neugeordnete Berufsbild Industriekaufmann/-frau sind am 12. März 2024 erschienen und können hier eingesehen werden: VO Industriekaufleute (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 400 KB)
Umsetzungshilfe für die Praxis
Die Umsetzungshilfe zum Ausbildungsberuf der Industriekaufleute aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ ist auf der BIBB-Webseite erschienen und kann dort kostenlos heruntergeladen werden. Das Heft enthält u. a. Erläuterungen zum betrieblichen Ausbildungsrahmenplan mit Beispielen aus der Praxis.