IHK-Vorgaben für Fachaufgabe im Einsatzgebiet - Industriekaufleute

Stand: 04.12.2024

Vorbemerkungen

Im Rahmen der Abschlussprüfung der Industriekaufleute wird eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet durchgeführt. Über die Bearbeitung/Durchführung dieser Fachaufgabe im eigenen Ausbildungsunternehmen oder in einem Praktikumsbetrieb, ist anschließend ein Report anzufertigen. Die Bearbeitung der Fachaufgabe wird dann in einer Präsentation vorgestellt, woran sich das Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss anschließt.
Dabei sind die hier aufgeführten Vorgaben der IHK-Halle-Dessau zu beachten. Sie gelten entsprechend für Umschulungsprüfungen.
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen.

Zeitlicher Ablauf

Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet und der Report sind in das Prüfungsgeschehen der Abschlussprüfung fest eingebunden.
Der Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Abschlussprüfung bei der IHK Halle-Dessau einzureichen. Ab der Genehmigung der Fachaufgabe durch den Prüfungsausschuss soll diese bis zur Abgabefrist des Reports durchgeführt werden.
Der Report ist bis zum festgelegten Abgabetermin bei der IHK Halle-Dessau einzureichen. Bei fristgerechter Abgabe des Reports ist die Fachaufgabe im Einsatzgebiet am Ende der Prüfungsphase gegenüber dem Prüfungsausschuss zu präsentieren sowie darüber ein Fachgespräch zu führen.

Terminübersicht zur Sommerprüfung

Aktivitäten
Termine
Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die IHK (an den Ausbildungsbetrieb)
Mitte Dezember des Vorjahres
Anmeldung zur Abschlussprüfung (über das IHK-Bildungsportal) und Einreichung des Antrags der Fachaufgabe im Einsatzgebiet (über das IHK-Bildungsportal)
bis spätestens 1. Februar
Genehmigungsverfahren der Fachaufgabe
bis Mitte März
Durchführung und Betrieblicher Report
ab Genehmigung bis 20. Mai
Einladung zur schriftlichen Prüfung sowie zur Präsentation einschließlich des Fachgespräches
Ende März/Anfang April
Schriftliche Prüfung
Ende April/Anfang Mai
Einreichung des Reports (über das IHK-Bildungsportal)
bis spätestens 20. Mai
Präsentation einschließlich des Fachgespräches
Mitte Juni bis Mitte August

Terminübersicht zur Winterprüfung

Aktivitäten
Termine
Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die IHK (an den Ausbildungsbetrieb)
Mitte Juni
Anmeldung zur Abschlussprüfung (über das IHK-Bildungsportal) und Einreichung des Antrags der Fachaufgabe im Einsatzgebiet (über das IHK-Bildungsportal)
bis spätestens 31. Juli
Genehmigungsverfahren der Fachaufgabe
bis Mitte September
Durchführung und Betrieblicher Report
ab Genehmigung bis 30. November
Einladung zur schriftlichen Prüfung sowie zur Präsentation einschließlich des Fachgespräches
Ende Oktober
Schriftliche Prüfung
Ende November
Einreichung des Reports (über das IHK-Bildungsportal)
bis spätestens 30. November
Präsentation einschließlich des Fachgespräches
Januar

Antrag Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Im ersten Schritt reicht der Prüfungsteilnehmer einen “Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet” (im Folgenden “Fachaufgabe” genannt) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau ein.
Hierfür registriert er sich im IHK-Bildungsportal und erstellt dort eine Fachaufgabe. Die Zugangsdaten werden von unserer IHK Halle-Dessau versendet. Wir kommen aktiv auf die Teilnehmer/-innen zu.
Für die Registrierung sollte eine E-Mail-Adresse verwendet werden, auf die der Prüfungsteilnehmer jederzeit Zugriff hat.

Bezeichnung der Fachaufgabe und Beschreibung

Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet soll keine „künstliche“ (also ausschließlich für die Prüfung entwickelte) Aufgabenstellung darstellen, sondern „real“ und in der Thematik des betrieblichen Einsatzgebietes basierend. Dabei kann die Fachaufgabe ein eigenständiger, in sich abgeschlossenes Prozess oder auch ein Teilprozess aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb bzw. der Praktikumsbetrieb muss sicherstellen, dass von der Fachaufgabe keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. WICHTIG: Vor die Bezeichnung der Fachaufgabe bitte das gewählte Einsatzgebiet schreiben! Bsp. „Einsatzgebiet xy: Bezeichnung der Fachaufgabe (als Aufgabenstellung formuliert)“
Eine Checkliste, ob Ihre ausgewählte Fachaufgabe für die Abschlussprüfung geeignet ist, finden Sie nachfolgend.
Von besonderer Wichtigkeit im Rahmen der Fachaufgabe ist die Beschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses, bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Das Arbeitsumfeld, in dem die Fachaufgabe durchgeführt wird, ist kurz zu beschreiben. Außerdem ist ein Projektbetreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss zu benennen und dessen Kontaktdaten anzugeben.

Projektphasen/Zeitplanung

Im Antrag sind die Phasen anzugeben. Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet soll sich an den Standardprojektphasen (Information, Planung, Durchführung, Kontrolle, Abschluss) orientieren. Die zu realisierenden Aufgabenteile sind darin einzuordnen. Hierbei ist auf die Definition der Kernaufgaben der Fachaufgabe sowie auf eine Kennzeichnung der davon prüfungsrelevanten Aufgaben einzugehen. Im IHK-Bildungsportal sind Stundensätze anzugeben. Da diese bei den Industriekaufleuten nicht in der Ausbildungsverordnung festgelegt sind, ist hier bei jedem Schritt eine „0“ anzugeben.

Hilfsmittel

Die Hilfsmittel für die Präsentation der Fachaufgabe im Einsatzgebiet sind im Antrag anzugeben. Im Prüfungsraum stehen dem Prüfling ein Flipchart, eine Pinnwand, ein Tageslichtprojektor (prüfortabhängig), ein Beamer (prüfortabhängig) sowie ein Laptop (prüfortabhängig) als Hilfsmittel zur Verfügung. Werden weitere Präsentationsmittel vom Prüfling gewünscht, sind diese vom Prüfling selbst mitzubringen. Der Prüfling ist für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel selbst verantwortlich. Für im Prüfungsraum bereitgestellte Beamer, Laptops und Tageslichtprojektoren besteht für die Benutzung kein Rechtsanspruch und keine Funktionsgarantie.

Einhaltung der Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet wird im Portal mitgeteilt. Der Projektantrag ist fristgerecht im IHK-Bildungsportal fertigzustellen. Der Antrag kann bis zum angegebenen Datum (bis 23:59 Uhr) bearbeitet werden und wird anschließend an den Prüfungsausschuss übermittelt.

Genehmigungsverfahren

Der Antrag wird nach Ablauf der Einreichungsfrist an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet. Dieser entscheidet über die Genehmigung. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien:
  • Die Eintragungen im Antrag müssen vollständig, verständlich formuliert und lesbar sein.
  • Die betriebliche Fachaufgabe muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen.
  • Die Beschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird die Fachaufgabe auf ihre Durchführbarkeit und ihre Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft.
  • Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen dahingehend beurteilen, ob die Fachaufgabe in dieser Phaseneinteilung durchführbar und schlüssig strukturiert ist.
Der Antragsteller erhält unverzüglich nach der Entscheidung des Prüfungsausschusses eine Benachrichtigung von der Industrie- und Handelskammer.
Ein Antrag kann vom Prüfungsausschuss genehmigt, mit Auflagen genehmigt oder begründet abgelehnt werden. Ein abgelehnter Antrag ist entsprechend der Begründung des Prüfungsausschusses innerhalb einer neu mitgeteilten Frist erneut einzureichen.
Ab dem Tag der Genehmigung der Fachaufgabe kann mit der Realisierung begonnen werden. Eine genehmigte Fachaufgabe ist zur Kenntnisnahme dem Ausbildungsunternehmen und ggfs. dem Praktikumsbetrieb vorzuzeigen. Mitgeteilte Auflagen für einen genehmigten Projektantrag sind bei der Durchführung und Dokumentation zu beachten.
Mit der Durchführung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Das Genehmigungsdatum entspricht dem letzten Tag der Genehmigungsphase im Bildungsportal.

Report

Allgemeines zum Report

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau vom 23. Juli 2002 soll der Prüfling laut § 9 Abs. 3 Nr. 4 im Prüfungsbereich Einsatzgebiet in einer Präsentation und einem Fachgespräch eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Die Ausführung der Fachaufgabe soll mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden.

Bestandteile/Form des Reports

Einhaltung der Abgabefrist

Der Betriebliche Report ist fristgerecht zur Sommerprüfung bis 20. Mai, zur Winterprüfung bis 30. November bei der IHK Halle-Dessau einzureichen. Der Betriebliche Report ist im IHK-Bildungsportal hochzuladen. Der Upload kann bis zum angegebenen Datum (bis 23:59 Uhr) erfolgen und wird anschließend an den Prüfungsausschuss übermittelt.
Der Betriebliche Report ist in digitaler Form als durchsuchbare und verbundene PDF-Datei inklusive aller Anlagen bei der IHK Halle-Dessau einzureichen.
Hinweis: Liegt der Report bis zum Ende der genannten Frist nicht vor und hat sich weder der Auszubildende noch sein Ausbildungsbetrieb bei der IHK Halle-Dessau bzgl. der Nichteinhaltung der Abgabefrist gemeldet, so wird die Fachaufgabe im Einsatzgebiet mit „nicht bestanden“ gewertet.

Präsentation einschließlich Fachgespräch

In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann. Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer demonstrieren, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll ersichtlich werden, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.
Die Präsentation und das Fachgespräch werden zusammen höchstens 30 Minuten dauern. Für die Präsentation sind 10 bis max. 15 Minuten vorgesehen.

Bewertungskriterien für die Präsentation einschließlich Fachgespräch:

Präsentation

  1. Erläuterung der Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe
  2. Darstellung mit praxisüblichen Mitteln
  3. Aufbau, Struktur und kommunikative Kompetenz/sprachliche Gestaltung

Fachgespräch

  1. Einordnung der Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge
  2. Erläuterung von Hintergründen
  3. Bewertung der Ergebnisse/Schlussfolgerungen