Einzelhandelsberufe (Verkauf)

Seit dem 1. August 2017 gelten die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe Verkäufer/in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel.
Es gibt keine sehr gewichtigen Änderungen zur bisherigen Verordnung, aber interessante Anpassungen im Detail.

Bewährtes bleibt erhalten

Die eingeführten Berufsbezeichnungen werden nicht verändert, die jeweilige Ausbildungsdauer (zwei- und dreijähriger Ausbildungsberuf) bleibt.
Die erprobte Prüfungsstruktur im Einzelhandel hat sich bewährt und wird in Dauerrecht überführt. Auch zukünftig stellen die Kaufleute im Einzelhandel in der gestreckten Abschlussprüfung an zwei Prüfzeitpunkten ihr Können unter Beweis. Für die Verkäufer bleibt es bei dem klassischen Modell aus Zwischen- und Abschlussprüfung.
Damit eine Anrechnung von Prüfungsleistungen weiterhin möglich ist, wenn Verkäufer das dritte Jahr zum Kaufmann fortsetzen, sind auch die ersten beiden Ausbildungsjahre identisch gestaltet.
Ebenso werden Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie die inhaltliche Grundstruktur der Berufe im Kern beibehalten. Die Tätigkeitsfelder umfassen auch in der modernisierten Verordnung die Sortimentsentwicklung, die Warenannahme, die innerbetriebliche Warenlogistik,  die Warenpräsentation, die Kundenberatung, den Verkauf und das Kassieren inklusive der Kassenabrechnung.
Eine Differenzierung im 2. und 3. Ausbildungsjahr durch Wahlqualifikationen (WQ) bleibt auch weiterhin bestehen.
Der bewährte Rahmenlehrplan als Grundlage für den fachlichen Unterricht ändert sich bis auf eine marginale Stundenverschiebung in zwei Lernfeldern nicht

Was ist neu?

Wie in modernen Ausbildungsverordnungen üblich, wurden die Inhalte der Berufe Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel  im Ausbildungsrahmenplan in Abschnitte gegliedert und noch stärker kompetenz- und handlungsorientiert formuliert.
Wahlqualifikationen
Die Ausbildung wird nach wie vor Unternehmensschwerpunkte abbilden, die sogenannten Wahlqualifikationen. Sie sind aber inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
In den Berufen Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel vereinbaren eine dieser Wahlqualifikationen:
  1. Sicherstellung der Warenpräsenz
  2. Beratung von Kunden
  3. Kassensystemdaten und Kundenservice
  4. Werbung und Verkaufsförderung
Auszubildende im Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel wählen darüber hinaus drei Wahlqualifikationen aus diesem Spektrum (davon mindestens eine der ersten drei):
  1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen
  2. Beschaffung von Waren
  3. Warenbestandssteuerung
  4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und -Entwicklung
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
Inhaltlich neu gefasst wurde insbesondere die Wahlqualifikation "Onlinehandel".
Sie ist interessant für Einzelhandelsunternehmen, die ihre Waren auch über das Internet verkaufen.
Warenbereiche
Neu ist auch, dass sich ein Teil der mündlichen Abschlussprüfung (Fachgespräch in der Wahlqualifikation) zukünftig immer auf den im Betrieb vermittelten Warenbereich bezieht, unabhängig von der(n) im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikation(en).
Prüfungsteilnehmer*Innen müssen im Fachgespräch darlegen, dass sie einen Kunden auch warenkundlich beraten können. Dazu gehören u. a. Aussagen zu folgenden Gesichtspunkten:
- Rohstoffe/Material, Verarbeitung/Herstellung
- Pflege, Lagerung, gesetzliche Vorschriften, Hygiene
- gesundheitliche Bedeutung
- fachliche Einteilung
- saisonale Schwerpunkte
- Qualitäts-/Preisunterschiede
- Service
Es sind maximal zwei Warenbereiche für das Fachgespräch mit der Anmeldung zur Prüfung festzulegen. Sollte von dem/r Prüfungsteilnehmer/-in keine Festlegung erfolgen, ist laut Ausbildungsverordnung der im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dokumentierte Warenbereich Prüfungsgegenstand.
Eine Übersicht über mögliche Warenbereiche finden Sie im Warenkatalog.
Diese Aufstellung soll eine Hilfestellung für die Wahl der Warenbereiche geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungssachbearbeiterin.

Aktuelle Informationen zur Durchführung der Prüfungen

Aktuelle Informationen zur Durchführung der Prüfungen finden Sie unter https://www.halle.ihk.de/bildung/pruefungen/coronavirus-pruefungen-4725192.