Löschung (Kündigung)
Nicht immer herrscht Einvernehmen während der Ausbildungszeit. Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit dem/r Auszubildenden oder ein offenes Ohr für die Nöte. Als zuständige Stelle ist es auch unsere Aufgabe, die Interessen und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden miteinander in Einklang zu bringen.
Unsere Aus- und Weiterbildungsberater stehen Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns an! Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin bei Ihnen oder in einer unserer Geschäftsstellen.
Nach Ablauf der Probezeit darf ein Ausbildungsverhältnis
- im gegenseitigen Einvernehmen gelöst,
- aus wichtigem Grund fristlos gekündigt oder
- von dem/r Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Informieren Sie bitte umgehend die Berufsschule und unsere IHK.
Den Antrag auf Austragung können Betriebe über das IHK-Bildungsportal stellen. Der Ausbildungsvertrag wird dann aus unserem IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht und das Ausbildungsunternehmen erhält ggfs. eine Gebührenerstattung. Außerdem wird eine Löschungsbestätigung in die Dokumentenbox des IHK-Bildungsportals übermittelt.
Löschungsanträge außerhalb des IHK-Bildungsportals senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.