Außerhalb der EU

Georgien

Großbritannien

Großbritanniens ist mit dem Vollzug des Brexit aus der Europäischen Union und dem Europäischen Binnenmarkt ausgetreten. Als Arbeitgeber müssen Sie sich deshalb auch mit Arbeits- und Aufenthaltsrechten beschäftigen, wenn Sie Ihre Arbeitnehmer in das VK entsenden möchten. Die Deutsch-Britische Auslandshandelskammer bietet auf Ihrer Homepage verschiedene Merkblätter zu den Themen “Grenzgänger”, “Geschäftsreisen “, “Entsendung” und “Dienstleistungserbringung”. 
Für die Mitnahme von Berufsausrüstung nach UK müssen Sie sich i.d.R. rechtzeitig bei der zuständigen IHK ein Carnet A.T.A. ausstellen zu lassen.

Schweiz

Seit dem 1. Juni 2004 können sich selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Obwohl bis zu 90-Tagen keine Arbeits-Bewilligung benötigt wird, sind dennoch neben der Meldepflicht auch die Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. 
Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, ist es bei der Mitnahme von Berufsausrüstung oft vonnöten,  sich rechtzeitig bei der zuständigen IHK ein Carnet A.T.A. ausstellen zu lassen.
Selbständige Dienstleistungserbringer und entsandte Mitarbeiter müssen i.d.R. erst dann angemeldet werden, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres mehr als acht Tage in der Schweiz erwerbstätig sind. Die Meldung erfolgt  über das Online-Meldeportal des Staatssekretariats für Migration.
Erbringen Sie eine Dienstleistung in der Schweiz und sind Sie meldepflichtig, beachten Sie bitte, dass Sie die Arbeit frühestens acht Tage, nachdem Sie den Einsatz gemeldet haben, aufnehmen dürfen.
Kann in Notfällen (Reparaturen, Unfälle, Naturkatastrophen oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse) ausnahmsweise die 8-Tage-Frist nicht eingehalten werden, hat die Meldung spätestens vor Beginn der Erwerbstätigkeit zu erfolgen. Der Grund für den Notfall muss als Begründung in der Meldung mitgeteilt werden. Achtung: Vom Schweizer Auftraggeber dringend gewünschte Einsätze oder Schwierigkeiten bei der Termin- und Personalplanung gelten nicht als Notfall!
Ausnahmen von der Acht-Tage- Regel gelten für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, Überwachungs- und Sicherheitsdienst, Reisendengewerbe, Erotikgewerbe. Bei diesen muss die Meldung immer erfolgen.

Türkei

USA

Wenn Sie Mitarbeiter in die USA schicken, um dort Montage- oder Installationsarbeiten durchzuführen, müssen eine Reihe von Vorbereitungen getroffen werden. Bei kurzfristigen Einsätzen von weniger als drei Monaten (Dienstreisen) muss rechtzeitig geprüft werden, ob der Mitarbeiter ohne oder mit Visum reisen kann. Außerdem sind gegebenenfalls Zollpapiere für die Mitnahme von Berufsausrüstung zu beschaffen. Einsätze, die länger als drei Monate dauern, erfordern zusätzlich eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den möglichen arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Entsendung.
Die folgenden Links geben Ihnen einen ersten kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die bei der Erbringung von Montagedienstleistungen in den USA zu beachten sind.