Förderung von Schutzrechten (Patent, Marke, Design)
Mit einem Finanzhilfeprogramm bietet die EU kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen so genannten IP-Scan (Vorabdiagnose von Rechten) und finanzielle Unterstützung bei den Gebühren zur Anmeldung von Marken, Design (Geschmacksmustern) oder Pflanzensorten an. Insgesamt ist ein Zuschuss bis zu 2.350 EUR möglich.
Die Initiative wird vom 23. Januar bis zum 8. Dezember 2023 dauern. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für unternehmerische individuelle Aktivitäten teilweise gedeckt werden können.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:
- 1 350 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan;
- 1 000 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Geschmacksmustern;
- 1 500 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten;
- 225 EUR für den Online-Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.
IP-Scan - Vorabdiagnose von Rechten zum Schutz geistigen Eigentums:
- Erstattung von 90 % bei Expertenratschlägen und Anleitungen für Ihre Strategie zum Schutz geistigen Eigentums (bis 1.350 €), unabhängig von der Schutzrechtsart
- Die Dienstleistung muss beim nationalen Amt für geistiges Eigentum des Landes beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sofern dieses Amt die Dienstleistung im Rahmen der Initiative „KMU-Fonds“ anbietet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website „IP Scan“
Marken und Design (Geschmacksmuster):
- Erstattung von 75 % der Eintragungsgebühren auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene und 50 % beim Schutz außerhalb der EU. (bis 1.000 €)
- Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene, auf nationaler und regionaler Ebene.
- Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.
Patente:
- Erstattung von 75 % der Kosten für einen „Stand der Technik Recherche“. Der Bericht, der einer Patentanmeldung vorausgeht, wird weltweit erstellt und muss von einem nationalen Amt für geistiges Eigentum in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt oder koordiniert werden.
- Erstattung von 75 % der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung) sowie bei Erteilung und Veröffentlichung/Offenlegung für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat.
- Erstattung von 75 % der Anmelde- und Recherchengebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.
Gemeinschaftlicher Sortenschutz:
- Erstattung von 50 % der Gebühr für den Online-Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene).
Schritt für Schritt Anleitung:
- Registrieren Sie sich, melden Sie sich auf Ihrem KMU-Fonds-Konto an und reichen Sie das Antragsformular ein.
- Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und Ihre(n) Gutschein(e). Setzen Sie Ihre Aktivität ggf. mit Hilfe der Patentinformationszentren um. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Monaten.
- Beantragen Sie die Erstattung auf Basis der Rechnungen in Ihrem KMU-Fonds-Konto.
Die Zahlungsfrist des EUIPO beträgt 30 Tage ab Einreichung des Erstattungsantrags.
Weitere Informationen entnehmen Sie den FAQ-Seiten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum.