Förderprogramm "Digital jetzt" des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Unternehmen mit 3 - 499 Mitarbeitern können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden bis Dezember 2023 beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans. Jeweils zum 15. eines Monats wird ein Kontingent an neuen Registrierungen für das Antragstool freigeschaltet.
Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere KMU und Handwerk sowie der freien Berufe mit Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland bei der Digitalisierung sowie der Qualifizierung der Mitarbeiter zu unterstützen. Ausdrücklich ausgenommen sind kommunale Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Im Rahmen zweier Module können Zuschüsse für Investitionen beantragt werden. Sie können wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Nehmen Sie beide Module in Anspruch, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen:
- Modul 1: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt im Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Bedingungen für eine erhöhte Förderquote:
- KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
- Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
- Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Weitere Informationen finden sie unter:
Eine Übersicht der strukturschwachen Regionen finden Sie hier:
Wie erfolgt die Entscheidung über die angenommenen Anträge?
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird grundsätzlich monatlich im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens (softwaregestütztes Zufallsverfahrens) bestimmt, d. h. unter allen registrierten Unternehmen werden am 1. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.
Die von den ausgewählten Unternehmen eingereichten Anträge werden dann gemäß der Förderrichtlinie geprüft und bewilligt, d.h. zugewiesen werden nur die Antragskontingente und nicht die einzelnen Anträge oder Bewilligungen. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zuweisungsverfahren teilnehmen. Hierzu muss nur die Teilnahme am Zuweisungsverfahren für den nächsten Monat aktiv bestätigt werden, eine neue Registrierung oder Dateneingabe ist nicht notwendig.
Im Förderportal (unten auf der Webseite) finden Sie jeweils die aktuellen Zahlen der Teilnehmer am monatlichen Zuweisungsverfahren und die Höhe des Förderbudgets.