Nr. 7478

Innovations- und Forschungsförderung

Zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen gibt es eine Reihe von speziellen Förderprogrammen, die über die allgemeinen Anreize für Unternehmen deutlich hinausgehen. Bei der Auswahl hilft die IHK.
junge Frau arbeitet am Laptop © peshkova_stock.adobe.com

Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Unternehmensnetzwerken, die das Potenzial von IKT- und Kreativunternehmen zur Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Komponenten nutzen. In dem Förderschwerpunkt „Cross Innovation“ werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt - die 2. Wettbewerbsrunde ist für den Herbst 2024 geplant.

Gelbes Ortsschild Staatliche Förderung © K.C_Fotolia

Die neue Allgemeine De-minimis-Verordnung der Europäische Kommission gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030. Neu: Der Gesamtbetrag der gewährten De-minimis-Beihilfen bei einem einzigen Unternehmen darf einen Beihilfewert von 300.000 Euro (bislang 200.000 Euro) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Die Beschränkung bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs (bisher 100.000 Euro) ist aufgehoben.

junge Wissenschaftlerin im Labor © anyaivanova_iStock_thinkstock

Zuschüsse für FuE-Projekte, Prozess- und Organisationsinnovationen, Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers sowie den Ausbau der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden.

Euro-Münzen und Euro-Geldscheine © Gina Sanders_Fotolia

Die INVEST-Förderrichtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt bis Dezember 2026. Gefördert werden Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups.

Aus einem Baumwollsack mit der Aufschrift Steuer ragen an der Öffnung Geldscheine heraus. Daneben liegen zwei Aktenordner. © Tobif82 Adobe Stock

Unternehmen in Deutschland können für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab dem 01.01.2020 beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Das Projekt muss vorher von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bewilligt werden. Mit dieser Zulage ist ein Steuerbonus von bis zu 3 Mio. Euro, für KMU bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr möglich. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal "Mein ELSTER" beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.