Nr. 18970

Tourismus

Der Reiseverkehr mit und ohne Übernachtungen hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Die IHK berät und informiert touristische Unternehmen über aktuelle Themen. Sie äußert sich zu Gesetzesentwürfen auf nationaler Ebene und zu EU-Richtlinien und -Verordnungen, die den Tourismus betreffen. Daneben wirkt die IHK auf vielen Ebenen - Bund, Land und Gemeinden - bei der Tourismusplanung mit und setzt sich für eine optimale touristische Infrastruktur ein. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen regionalen und überregionalen Tourismusverbänden und -vereinen, Landkreisen und den Unternehmen der Tourismuswirtschaft. Die IHK ist auch Mitglied des Landestourismusverbandes Sachsen-Anhalts.

Aktuelles

Eine Person in einer Bar blickt auf eine Bildschirmkasse © davit85_stock.adobe.com

Seit Januar 2025 ist die Meldung elektronischer Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an die Finanzverwaltung möglich. Damit greift dann die bislang ausgesetzte Pflicht, Kassen zu melden, und das innerhalb bestimmter Fristen.

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