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Nr. 6086576

Regionalplanung

Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Region sowie alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er ist zwischen dem Landesentwicklungsplan des Landes NRW und den Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) der Städte und Gemeinden angesiedelt.
Der Regionalplan besteht aus Textteilen mit Tabellen, zeichnerischen Darstellungen mit Gesamtkarte und thematischen Beikarten zur Erläuterung. Dieses ausführliche Text- und Kartenmaterial stellt dar, wie für den Zeitraum von mindestens 15 Jahren die Entwicklung von Siedlung, Bodenschätzen, Freiraum und Verkehr der Region planerisch gesteuert werden soll.