Regionalplan Märkischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein
Der Regionalplan für den Teilabschnitt des Märkischen Krieses, des Kreises Olpe und des Kreises Siegen Wittgenstein ist rechtskräftig. Er wurde am 12.03.2025 vom Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg beschlossen. Nach einer kurzen Rechtsprüfung durch die zuständige Landesplanung NRW wurde er am 28.03.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und ist damit rechtskräftig. Dies wird von der heimischen Wirtschaft positiv bewertet.
Kritischer sind allerdings einige Inhalte des Planes zu werten:
In den Städten Iserlohn, Kierspe und Lüdenscheid sind die von der Bezirksregierung Arnsberg errechneten Bedarfe für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) teilweise (insgesamt 78 ha) im Regionalplan nicht zeichnerisch verortet, sondern nur schriftlich festgehalten. Sobald ein Standort gefunden wird, muss zusätzlich zu den erforderlichen Bauleitplanungen i. d. R. noch ein zeitintensives Regionalplanänderungsverfahren durchgeführt werden.
Bei der Ausweisung der Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB), wurden im ersten Entwurf erheblich größere Flächen zur Feststellung der landesplanerisch vorgeschriebenen 35-jährigen Versorgungssicherheit festgelegt als im endgültigen Entwurf vom Regionalplan beschlossen wurden. Hierdurch fehlt für die betroffenen Steinbruchbetriebe die längerfristige Planungssicherheit.
Mit dem Beschluss des. Regionalplanes und der 19. Änderung des Regionalplans Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis wurde auch festgestellt, dass die Planungsregion Arnsberg auch ihre regionales Teilflächenziel für die Ausweisung von Windenergieberiech (Ziel 10.2-2 des Landesentwicklungsplanes) erfüllt hat. Hieraus resultiert, dass Windenergieanlagen außerhalb der nun ausgewiesenen Windenergiebereich nicht mehr in den Außenbereichen privilegiert sind