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Nr. 5005

Raumordnung und Bauleitplanung

Die Raumordnungspläne des Staates legen die Nutzungsmöglichkeiten des Landes fest. Jede Kommune ordnet mit Hilfe der Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet. Nur auf planerisch bestimmten Flächen dürfen sich Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe ansiedeln. Die SIHK nimmt als „Trägerin öffentlicher Belange“ zu den Raumordnungsplänen und gemeindlichen Satzungen Stellung.
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Auf der Ebene der Kommunen wird die Nutzung der Flächen in Selbstverwaltung bestimmt. Dabei wird festgelegt, von welchen Betrieben/Betriebsarten die gewerblichen Bauflächen genutzt werden können.

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Die Regionalplanung konkretisiert mit Aufstellung von Regionalplänen die Grundsätze der Raumordnung und die im Landesentwicklungsplan enthaltenen Ziele. Sie bildet die Schnittstelle zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.

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Die Landesplanung NRW hat die Aufgabe, alle Anforderungen an den Raum zu ordnen, gegeneinander abzuwägen und Allem seinen notwendigen Platz zu sichern. Mit dem Landesentwicklungsplan stellt sie die Grundlage für alle nachrangingen Planungen auf.