Regionalplanung
Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Region sowie alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er ist zwischen dem Landesentwicklungsplan des Landes NRW und den Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) der Städte und Gemeinden angesiedelt.
Der Regionalplan besteht aus Textteilen mit Tabellen, zeichnerischen Darstellungen mit Gesamtkarte und thematischen Beikarten zur Erläuterung. Dieses ausführliche Text- und Kartenmaterial stellt dar, wie für den Zeitraum von mindestens 15 Jahren die Entwicklung von Siedlung, Bodenschätzen, Freiraum und Verkehr der Region planerisch gesteuert werden soll.
Der aktuelle Regionalplan (bisher als Gebietsentwicklungsplan GEP bezeichnet) für den Teilabschnitt Oberbereiche Bochum, Hagen (kreisfreie Städte Bochum, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) ist seit 2000 bzw. 2001 gültig und steht zum Download bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regionalplanung | Bezirksregierung Arnsberg
Der Regionalplan behandelt Themen wie große Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehrsinfrastruktur und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung.
Er ist vor allem von den Städten und Gemeinden als kommunale Planungsträger zu beachten, kann jedoch auch gegenüber betroffenen Grundstückseigentümern eine Drittwirkung entfalten, wenn Vorhaben von überörtlicher Bedeutung geplant bzw. gesichert werden (z. B. Hafenstandorte, Abfalldeponien oder Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen). Zudem sind Unternehmen immer dann potentiell betroffen, wenn die Vorgaben eines Regionalplans in der kommunalen Bauleitplanung umgesetzt werden.
Zweiteilung der regionalen Zuständigkeiten
Seit dem 21.10.2009 gibt es eine Zweiteilung der Regionalplanung im SIHK-Bezirk. Für den Bereich des südlichen EN-Kreises und der Stadt Hagen ist der Regionalverband Ruhr und für den Märkischen Kreis weiterhin die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.